Mit Eigenverbrauchslösungen Solarstrom gemeinsam nutzen
Mit einer Eigenverbrauchslösung wird Solarstrom genau dort genutzt, wo er produziert wird: im eigenen Haus, in der Nachbarschaft oder innerhalb der selben Gemeinde.
Mögliche Eigenverbrauchslösungen
Eigenverbrauchslösungen erklärt
Eigenverbrauchslösungen bieten sowohl stromproduzenten als auch Stromverbrauchern zahlreiche attraktive Vorteile.
In einer Eigenverbrauchsgemeinschaft wird Solarstrom genau dort genutzt, wo er produziert wird: im eigenen Haus, in der Nachbarschaft oder innerhalb der selben Gemeinde. Dadurch sinken die Stromkosten für alle Beteiligten und die Solaranlage wird noch wirtschaftlicher.
Je nach Ausdehnung der Gemeinschaft gibt es verschiedene Lösungen:
Eigenstrom I und vEigenstrom I
Die unkomplizierten Lösungen von Energie Wettingen, wenn Sie lokal produzierten Strom innerhalb des selben Gebäudes oder in der Nachbarschaft nutzen möchten.
Mit Eigenstrom I profitieren Sie von einer einfachen, kosteneffizienten und unkomplizierten Lösung für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom, ohne einen klassischen ZEV zu gründen. Mieter und Stockwerkeigentümer erhalten weiterhin ihre Stromrechnung direkt von Energie Wettingen. Neben dem Strom aus dem Netz wird neu auch der bezogene Solarstrom verrechnet, wobei der Tarif vom Betreiber der PV-Anlage festgelegt wird. Der Anlagenbetreiber erhält von Energie Wettingen alle drei Monate eine Gutschrift – sowohl für den an andere verkauften als auch für den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird. Somit haben die Betreiber der Solaranlage keinen administrativen Aufwand und müssen sich um nichts weiter kümmern.
Mit vEigenstrom I bietet Energie Wettingen eine besonders einfache Lösung für Eigenverbrauchsgemeinschaften benachbarter Gebäude. Mit dieser Lösung können mehrere Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt zu einer Gemeinschaft verbunden werden – genau wie bei einem virtuellen ZEV (vZEV), aber mit weniger Aufwand und mehr Komfort.
Mehr zu Eigenstrom I und vEigenstrom I erfahrenLEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft)
In einer LEG kann lokal erzeugter Solarstrom von Teilnehmenden innerhalb der Gemeindegrenzen gemeinsam genutzt und vermarktet werden.
Ab 2026 können sich Solarstromproduzenten, Speicherbetreiber und Endverbraucher innerhalb eines Gemeindegebiets zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen. Für geteilten Strom innerhalb der LEG fällt ein reduziertes Netznutzungsentgelt an.
Mehr zu LEG erfahrenZEV und vZEV
Über Drittanbieter gibt es zwei Möglichkeiten: den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Dabei teilen sich alle Teilnehmenden einen Netzanschlusspunkt und erhalten von Energie Wettingen eine Gesamtabrechnung. Die einzelnen Teilnehmenden sind dann keine Kunden mehr von Energie Wettingen.
Ein ZEV ermöglicht es mehreren Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom zu nutzen. Dabei teilen sich alle Teilnehmenden einen Netzanschlusspunkt und erhalten vom Energieversorger (Energie Wettingen) eine Gesamtabrechnung. Innerhalb des ZEV ist der ZEV-Verantwortliche für die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden zuständig.
Bei einem vZEV können die Anschlussleitungen sowie die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt genutzt werden, so dass der Zusammenschluss in einem grösseren Umkreis erfolgen kann. Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere Stromzähler des Energieversorgers (Energie Wettingen) virtuell miteinander verrechnet werden. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten im Verteilnetz zulassen, können sich beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Solaranlage und mehrere Einfamilienhäuser (EFH) – mit oder ohne Solaranlage – zu einem vZEV zusammenschliessen.
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