ZEV und vZEV: Eigenverbrauchslösungen über Drittanbieter
Auch mit einem ZEV oder vZEV kann lokal produzierter Solarstrom gemeinschaftlich genutzt werden. Im Unterschied zu Eigenstrom I und vEigenstrom I erfolgt die Organisation und Abrechnung jedoch nicht direkt über Energie Wettingen.
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Parteien, beispielsweise innerhalb eines Mehrfamilienhauses, den produzierten Solarstrom gemeinsam. Gegenüber Energie Wettingen tritt der ZEV als Gemeinschaft auf und erhält eine Gesamtabrechnung. Für die Abrechnung gegenüber den einzelnen Teilnehmenden ist der ZEV-Verantwortliche zuständig.
Der virtuelle ZEV (vZEV) erweitert dieses Prinzip. Unter bestimmten Voraussetzungen können bestehende Anschlussleitungen und die lokale Infrastruktur am Netzanschlusspunkt genutzt sowie mehrere Stromzähler von Energie Wettingen virtuell miteinander verrechnet werden. Dadurch können beispielsweise auch benachbarte Gebäude in einen vZEV einbezogen werden.
Was unterscheidet ZEV und vZEV von Eigenstrom I und vEigenstrom I?
- Keine direkte Kundenbeziehung: Die einzelnen Teilnehmenden sind nicht mehr direkt Kundinnen und Kunden von Energie Wettingen. Gegenüber Energie Wettingen tritt der ZEV als Gemeinschaft auf.
- Eigene Abrechnung: Der ZEV-Verantwortliche bzw. ein beauftragter Dienstleister ist für die Abrechnung des Stromverbrauchs gegenüber den einzelnen Teilnehmenden verantwortlich.
- Eigenstrom I als einfache Alternative: Bei Eigenstrom I und vEigenstrom I bleiben die Teilnehmenden hingegen Kundinnen und Kunden von Energie Wettingen. Energie Wettingen übernimmt die Abrechnung des Netz- und Solarstroms.