Umzug oder Mieterwechsel melden
Sie ziehen innerhalb von Wettingen um, ziehen neu nach Wettingen oder verlassen die Gemeinde? Melden Sie uns Ihren Umzug oder einen Mieter- oder Eigentümerwechsel frühzeitig, damit wir Ihren Strom- und Wasserverbrauch korrekt abrechnen können.
Umzug rechtzeitig melden
Melden Sie uns Ihren Umzug spätestens fünf Arbeitstage vor dem Umzugstermin.
So stellen wir sicher, dass der Wechsel rechtzeitig erfasst und Ihr Verbrauch korrekt abgerechnet wird. Bitte melden Sie Ihren Umzug zusätzlich bei den Einwohnerdiensten Wettingen.
Umzug oder Mieterwechsel online melden
Für Mieterinnen, Mieter und Eigentümer
Sie ziehen ein oder aus, wechseln Ihre Wohnung oder möchten den Verkauf Ihrer Liegenschaft melden?
Für Verwaltungen und Eigentümer
Sie verwalten eine Liegenschaft oder vermieten Eigentum und möchten einen Mieterwechsel melden?
Häufige Fragen zu einem Umzug
Nein, der Datenaustausch erfolgt nicht automatisch. Sie müssen Ihren Umzug sowohl bei den Einwohnerdiensten als auch bei Energie Wettingen melden.
Wir erhalten teilweise von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen Mieterwechselmeldungen. Trotzdem sind Sie als Mieter selbst in der Pflicht, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden. Somit sind Sie auch sicher, dass Sie nur Strom und Wasser bezahlen, die Sie auch verbraucht haben.
Solange Sie Zugang zu der Wohnung haben, bleiben Sie unser Vertragspartner und sind für den entstandenen Stromverbrauch haftbar. Die Zählerablesung und Vertragsbeendigung erfolgt mit der Wohnungsübergabe.