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Energie Wettingen
Fohrhölzlistrasse 11
5430 Wettingen, CH
056 437 20 90
info@energiewettingen.ch
Energie Wettingen

Umzug oder Mieterwechsel melden

Umzug

Sie ziehen innerhalb von Wettingen um, ziehen neu nach Wettingen oder verlassen die Gemeinde? Melden Sie uns Ihren Umzug oder einen Mieter- oder Eigentümerwechsel frühzeitig, damit wir Ihren Strom- und Wasserverbrauch korrekt abrechnen können.

Umzug rechtzeitig melden

Melden Sie uns Ihren Umzug spätestens fünf Arbeitstage vor dem Umzugstermin.

So stellen wir sicher, dass der Wechsel rechtzeitig erfasst und Ihr Verbrauch korrekt abgerechnet wird. Bitte melden Sie Ihren Umzug zusätzlich bei den Einwohnerdiensten Wettingen.

Umzug oder Mieterwechsel online melden

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Für Mieterinnen, Mieter und Eigentümer

Sie ziehen ein oder aus, wechseln Ihre Wohnung oder möchten den Verkauf Ihrer Liegenschaft melden?

Umzug oder Eigentümerwechsel melden
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Für Verwaltungen und Eigentümer

Sie verwalten eine Liegenschaft oder vermieten Eigentum und möchten einen Mieterwechsel melden?

Mieterwechsel melden

Häufige Fragen zu einem Umzug

Reicht es wenn ich mich bei der Gemeinde Wettingen (Einwohnerdienste) an-/abmelde?

Nein, der Datenaustausch erfolgt nicht automatisch. Sie müssen Ihren Umzug sowohl bei den Einwohnerdiensten als auch bei Energie Wettingen melden. 

Muss ich meinen Umzug selber melden oder macht das mein Vermieter?

Wir erhalten teilweise von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen Mieterwechselmeldungen. Trotzdem sind Sie als Mieter selbst in der Pflicht, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden. Somit sind Sie auch sicher, dass Sie nur Strom und Wasser bezahlen, die Sie auch verbraucht haben. 

Ich bin umgezogen, habe die Wohnung aber noch nicht abgegeben. Muss ich trotzdem weiterhin den Strom bezahlen?

Solange Sie Zugang zu der Wohnung haben, bleiben Sie unser Vertragspartner und sind für den entstandenen Stromverbrauch haftbar. Die Zählerablesung und Vertragsbeendigung erfolgt mit der Wohnungsübergabe.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen