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Energie Wettingen
Fohrhölzlistrasse 11
5430 Wettingen, CH
056 437 20 90
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Energie Wettingen

Meldewesen für Elektroinstallationen

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Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Für sichere Elektroinstallationen gelten klare Melde- und Kontrollpflichten.

Elektrische Installationen im Versorgungsgebiet von Energie Wettingen unterliegen den gesetzlichen Melde- und Kontrollpflichten. Als Netzbetreiberin überwachen wir die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und verwalten die erforderlichen Meldungen und Sicherheitsnachweise.

Grundlage bildet insbesondere die eidgenössische Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Je nach Arbeiten und Anlage sind vor Beginn die erforderlichen Meldungen einzureichen. Nach Abschluss ist der entsprechende Sicherheitsnachweis (SiNa) vorzulegen.

Meldung von Elektroinstallationen

Meldepflichtige Elektroinstallationen sind vor Beginn der Arbeiten bei Energie Wettingen anzumelden.

Die Meldung muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden und enthält die erforderlichen Angaben zum Objekt, zu den geplanten Installationsarbeiten sowie zur verantwortlichen Fachperson. Je nach Vorhaben sind zusätzliche Unterlagen oder Formulare erforderlich.

Planen Sie einen vZEV oder möchten Sie vEigenstrom I nutzen? Informationen und die Möglichkeit zur Vorabklärung finden Sie bei unseren Eigenverbrauchslösungen.

 

Sicherheitsnachweis (SiNa) für Elektroinstallationen

Ein Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt, dass eine elektrische Installation kontrolliert wurde und den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.

Nach Abschluss von meldepflichtigen Installationsarbeiten ist der erforderliche Sicherheitsnachweis bei Energie Wettingen einzureichen.

Auch bestehende elektrische Installationen müssen in den vorgeschriebenen Abständen kontrolliert werden. Die Kontrollperiode richtet sich nach der Art der Installation und deren Nutzung. Das Ergebnis der Kontrolle wird im Sicherheitsnachweis dokumentiert.

Werkvorschriften und technische Bestimmungen

Die Werkvorschriften definieren die technischen Anforderungen für den Anschluss an unser Niederspannungsverteilnetz.

Sie gelten für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und elektrischen Energiespeicheranlagen im Netzgebiet von Energie Wettingen. Ergänzend zu den Werkvorschriften WV-CH 2025 gelten die zusätzlichen Bestimmungen von Energie Wettingen.

Rückerstattung des Netznutzungsentgelts

Für bestimmte Speicher kann das Netznutzungsentgelt auf Antrag zurückerstattet werden.

Seit dem 1. Januar 2026 können Betreiber bestimmter Speicher die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen. Grundlage dafür ist Art. 14a Abs. 4 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).

Energie Wettingen erstattet auf Antrag das Netznutzungsentgelt für die Elektrizitätsmenge, die aus dem Stromnetz bezogen, gespeichert und anschliessend wieder in das Stromnetz eingespeist wird.

Für Strom, der aus dem Netz bezogen, gespeichert und anschliessend selbst verbraucht wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Möchten Sie eine Rückerstattung beantragen? Füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und reichen Sie es bei Energie Wettingen ein.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen