Strom- und Wasserrechnung einfach erklärt
Sie möchten Ihre Strom- und Wasserrechnung besser verstehen oder die Zustell- und Zahlungsart ändern? Hier finden Sie Informationen zu Akontorechnung und Verbrauchsabrechnung sowie zu eBill, E-Mail-Rechnung, LSV und Debit Direct.
So funktioniert die Rechnungsstellung
Privatkundinnen und Privatkunden erhalten in der Regel vier Rechnungen pro Jahr: drei Akontorechnungen und eine definitive Verbrauchsabrechnung.
Die drei Akontorechnungen werden jeweils Ende April, Juli und Oktober versendet und basieren auf dem bisherigen Verbrauch. Nach der Zählerablesung Ende Dezember erstellen wir die definitive Verbrauchsabrechnung für das gesamte Kalenderjahr. Diese wird Ende Januar versendet
Was ist eine Akontorechnung?
Eine Akontorechnung ist eine Teilrechnung für bereits bezogenen Strom und Wasser. Die Höhe wird auf Basis des bisherigen Verbrauchs berechnet. Die bezahlten Akontobeträge werden später von der definitiven Jahresabrechnung abgezogen.
Pro Jahr erhalten Sie drei Akontorechnungen. Nach der Zählerablesung im Dezember wird der tatsächliche Jahresverbrauch abgerechnet. Bereits geleistete Akontozahlungen werden dabei berücksichtigt.
Wann erhalte ich eine Verbrauchsabrechnung?
Die definitive Verbrauchsabrechnung erfolgt einmal jährlich nach der Zählerablesung Ende Dezember. Sie berücksichtigt Ihren tatsächlichen Verbrauch sowie die bereits bezahlten Akontorechnungen.
Business- und Temporary-Kunden erhalten monatliche Verbrauchsabrechnungen.
Ist bei Ihnen bereits ein Smart Meter installiert oder nutzen Sie Eigenstrom I, erfolgt die Abrechnung quartalsweise auf Basis des effektiven Stromverbrauchs.
Rechnung erhalten und bezahlen
Wählen Sie selbst, wie Sie Ihre Rechnung erhalten und bezahlen möchten. Zur Verfügung stehen verschiedene elektronische und klassische Möglichkeiten.
Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnung direkt in Ihrem E-Banking und können sie dort prüfen und freigeben. Die Anmeldung erfolgt über Ihr E-Banking.
Details zum genauen Vorgehen finden Sie unter www.ebill.ch oder bei Ihrer Hausbank.
Möchten Sie auf Papierrechnungen verzichten, können Sie Ihre Rechnung als PDF per E-Mail erhalten. Für die Umstellung nutzen Sie einfach das Formular auf dieser Seite.
Wenn Sie keine andere Zustellart wählen, erhalten Sie Ihre Rechnung weiterhin per Post.
Mit dem Lastschriftverfahren (LSV) beziehungsweise Debit Direct werden Ihre Rechnungen automatisch und fristgerecht Ihrem Konto belastet. Sie erteilen Ihrer Bank oder PostFinance dazu einmalig eine entsprechende Zahlungsermächtigung.
So funktioniert die Anmeldung:
- Passendes Formular für Bank oder PostFinance herunterladen
- Formular ausfüllen und unterzeichnen
- Bankkundinnen und Bankkunden: Formular an die jeweilige Bank senden
- PostFinance-Kundinnen und -Kunden: Formular direkt an Energie Wettingen senden
Rechnungen im Kundenportal myEW
Mit dem Kundenportal myEW haben Sie Ihre Rechnungen jederzeit im Blick und können Ihre Einstellungen rund um die Rechnungsstellung bequem online verwalten.
Im Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen einsehen und die gewünschte Zustell- und Zahlungsart verwalten. So erledigen Sie vieles rund um Ihre Rechnung einfach und bequem online.
Mehr über myEW erfahrenBankverbindung Energie Wettingen
BIC von PostFinance: POFICHBEXXX
Konto-Nr.: 50-1854-7
IBAN: CH33 0900 0000 5000 1854 7
Name Begünstigte/-r: Energie Wettingen AG, Fohrhölzlistrasse 11, CH-5430 Wettingen
Häufige Fragen zur Rechnung
Die Akontorechnung entspricht einem berechneten Wert anhand Ihres Vorjahresverbrauchs oder, bei einem Neueinzug, einem geschätzten Verbrauch über die Kosten für drei Monate bzw. den Zeitraum ab Einzug. Die detaillierten Angaben finden Sie auf der Jahresabrechnung, die Sie nach der Zählerablesung im Dezember erhalten (Versand Ende Januar).
- Sie verbrauchen mehr als 50'000 kWh Strom im Jahr und sind daher Business-Kunde (monatliche Abrechnung)
- Sie sind Teil einer Eigenverbrauchsgemeinschaft und nutzen unser Produkt Eigenstrom I (quartalsweise Abrechnung)
- Bei Ihnen wurde bereits ein Smart Meter installiert (quartalsweise Abrechnung)
- Sie sind umgezogen und haben eine definitive Schlussrechnung erhalten
- Haben Sie die Wohnung bereits abgegeben? Dann melden Sie uns Ihren Umzug, damit die Zählerablesung nachgeholt und Ihnen die Schlussrechnung zugestellt werden kann.
- Sind Sie zwar weggezogen, aber die Wohnung wurde noch nicht abgegeben? Melden Sie auch hier Ihren Umzug, beachten Sie aber, dass Sie bis zur Wohnungsabgabe noch haftbar für den Stromverbrauch in der alten Wohnung sind.
Die Rechnungstellung erfolgt spätestens 30 Tage nach Auszug.
Auch wenn die/das Wohnung/Haus leer steht, fallen monatliche Kosten an (Grundgebühr Stromzähler, Wasseruhr). Da der Stromzähler bei einem Leerstand nicht abgestellt wird, kann trotzdem weiterhin Strom fliessen (Renovationen, Wohnungsbesichtigungen etc.).
Die Kehrichtgrundgebühr wird im Namen der Gemeinde Wettingen verrechnet.
Diese Grundgebühr deckt die Kosten der Infrastrukturanlagen (Wertstoffsammelstellen, Entsorgungsplatz, weitere Aufwendungen für nicht brennbar verwertete Komponenten wie Altpapier, Metalle etc.). Die Kehrichtgrundgebühr wird sowohl für private Haushalte, d.h. pro Wohnung, wie auch pro Gewerbe-/Büro-/Handels- und Industriebetrieb direkt den Mietern belastet.