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Energie Wettingen
Fohrhölzlistrasse 11
5430 Wettingen, CH
056 437 20 90
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Energie Wettingen

Häufige Fragen

Fragen zum Mieterwechsel oder zur Zählerablesung

Warum muss ich meinen Umzug melden?

So stellen Sie sicher, dass die rechtzeitige Zählerablesung gewährleistet ist und Sie nur Strom und Wasser bezahlen, die Sie effektiv verbraucht haben.

Wann muss ich den Umzug melden?

Melden Sie den Umzug, sobald Ihnen dieser oder der Wohnungsübergabetermin bekannt ist, spätestens jedoch fünf Arbeitstage vor Ihrem Umzug.

Wie kann ich meinen Umzug melden?

Sie können Ihren Umzug schnell und einfach anhand unserer Mieterwechselformulare, per E-Mail oder telefonisch melden. 

Reicht es wenn ich mich bei der Gemeinde Wettingen (Einwohnerdienste) an-/abmelde?

Nein, der Datenaustausch erfolgt nicht automatisch. Sie müssen Ihren Umzug sowohl bei den Einwohnerdiensten als auch bei Energie Wettingen melden. 

Muss ich meinen Umzug selber melden oder macht das mein Vermieter?

Wir erhalten teilweise von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen Mieterwechselmeldungen. Trotzdem sind Sie als Mieter selbst in der Pflicht, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden. Somit sind Sie auch sicher, dass Sie nur Strom und Wasser bezahlen, die Sie auch verbraucht haben. 

Ich bin umgezogen, habe die Wohnung aber noch nicht abgegeben. Muss ich trotzdem weiterhin den Strom bezahlen?

Solange Sie Zugang zu der Wohnung haben, bleiben Sie unser Vertragspartner und sind für den entstandenen Stromverbrauch haftbar. Die Zählerablesung und Vertragsbeendigung erfolgt mit der Wohnungsübergabe.

Muss ich den Verkauf einer Liegenschaft melden?

Einen Eigentümerwechsel müssen Sie spätestens fünf Arbeitstage vor der Handänderung bei uns melden, damit eine rechtzeitige Zählerablesung und Schlussrechnung gewährleistet ist. 

Fragen zur Rechnung

Wie oft erhalte ich eine Rechnung?

Sie erhalten viermal im Jahr eine Rechnung. Für den Zeitraum von Januar bis September erhalten Sie pro Quartal eine Akonto- bzw. Teilrechnung. Die Zählerablesung und die definitive Verbrauchsabrechnung erfolgt jährlich per Ende Dezember.

Was ist eine Akontorechnung?

Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die bereits bezogene Strom- und Wasserlieferung des vergangenen Quartals, die anhand Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. 
Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (Versand Ende April, Juli und Oktober) und eine definitive Verbrauchsabrechnung für das gesamte Kalenderjahr nach der Zählerablesung im Dezember (Versand Ende Januar). Die einbezahlten Akontorechnungsbeträge werden auf der definitiven Abrechnung in Abzug gebracht. 
 

Warum ist auf der Akontorechnung keine Zählernummer oder Verbrauch ersichtlich?

Die Akontorechnung entspricht einem berechneten Wert anhand Ihres Vorjahresverbrauchs oder, bei einem Neueinzug, einem geschätzten Verbrauch über die Kosten für drei Monate bzw. den Zeitraum ab Einzug. Die detaillierten Angaben finden Sie auf der Jahresabrechnung, die Sie nach der Zählerablesung im Dezember erhalten (Versand Ende Januar).

Wieso habe ich keine Akontorechnung, sondern eine Abrechnung erhalten?
  • Sie verbrauchen mehr als 50 000 kWh Strom im Jahr und sind daher Business-Kunde (monatliche Abrechnung)
  • Sie sind Teil einer Eigenverbrauchsgemeinschaft und nutzen unser Produkt Eigenstrom I (quartalsweise Abrechnung)
  • Bei Ihnen wurde bereits ein Smart Meter installiert (quartalsweise Abrechnung)
  • Sie sind umgezogen und haben eine definitive Schlussrechnung erhalten
Wieso erhalte ich weiterhin Rechnungen, obwohl ich weggezogen bin?
  • Haben Sie die Wohnung bereits abgegeben? Dann melden Sie uns Ihren Umzug (Link), damit die Zählerablesung nachgeholt und Ihnen die Schlussrechnung zugestellt werden kann. 
  • Sind Sie zwar weggezogen, aber die Wohnung wurde noch nicht abgegeben? Melden Sie auch hier Ihren Umzug (Link), beachten Sie aber, dass Sie bis zur Wohnungsabgabe noch haftbar für den Stromverbrauch in der alten Wohnung sind. 
Ich bin ausgezogen, wann erhalten ich meine Schlussrechnung?

Die Rechnungstellung erfolgt spätestens 30 Tage nach Auszug.

Wieso erhalte ich als Eigentümer die Rechnungen für den Leerstand einer/eines Wohnung/Hauses?

Auch wenn die/das Wohnung/Haus leer steht, fallen monatliche Kosten an (Grundgebühr Stromzähler, Wasseruhr). Da der Stromzähler bei einem Leerstand nicht abgestellt wird, kann trotzdem weiterhin Strom fliessen (Renovationen, Wohnungsbesichtigungen etc.).

Warum werden mir auf meiner Stromrechnung Kehrichtgebühren verrechnet?

Die Kehrichtgrundgebühr wird im Namen der Gemeinde Wettingen verrechnet.
Diese Grundgebühr deckt die Kosten der Infrastrukturanlagen (Wertstoffsammelstellen, Entsorgungsplatz, weitere Aufwendungen für nicht brennbar verwertete Komponenten wie Altpapier, Metalle etc. Die Kehrichtgrundgebühr wird sowohl für private Haushalte, d.h. pro Wohnung, wie auch pro Gewerbe-/Büro-/Handels- und Industriebetrieb direkt den Mietern belastet.
 

Wie kann ich meine Rechnung bezahlen?

Sie können die Rechnung via eBill, LSV, Debit Direct oder mit dem Einzahlungsschein bezahlen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Rubrik «Rechung» in diesem Menüpunkt.

Auf welche Arten kann ich meine Rechnung empfangen?

Der Versand erfolgt entweder per Post, per E-Mail oder via eBill in Ihr Onlinebanking. Weitere Informationen entnehmen Sie der Rubrik «Rechnung» in diesem Menüpunkt.

Fragen zum Stromprodukt oder den Tarfizeiten

Wann gelten welche Tarifzeiten?

Hochtarif (HT):
Montag – Freitag, 7.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 7.00 – 13.00 Uhr

Niedertarif (NT):
Alle übrige Zeiten

Die genannten Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen. 

Wann kann ich mein Stromprodukt wechseln?

Kundinnen und Kunden können ihr Stromprodukt nach ihren Bedürfnissen auswählen. Ohne Wahl wird automatisch wasserstrom zugeteilt.

Das Stromprodukt kann jeweils bis zum 30. November für das Folgejahr auf den 1. Januar gewechselt werden.

Eine Übersicht über unsere Stromprodukte finden Sie hier.