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Energie Wettingen
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Chlorothalonil im Trinkwasser

28. April 2021

Chlorothalonil soll nun doch nicht krebserregend sein.Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Konsumentinnen und Konsumenten.

Im Dezember 2019 wurde Chlorothalonil vom BLV als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. In der Januar-Ausgabe der «PowerNews» haben wir berichtet, dass wir das Wettinger Trinkwasser regelmässig hinsichtlich Chlorothalonil-Rückständen überwachen und dass bei einem Chlorothalonil-Abbauprodukt (R471811) in unserem Trinkwasser leicht erhöhte Mengen festgestellt wurden. Entgegen der Ausgangsubstanz Chlorothalonil wurde R471811 als nicht krebserregend eingestuft.
Seit dem 15. März hat sich die Lage nun entscheidend geändert. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich aufgrund einer Beschwerde der Firma Syngenta mit der Rechtmässigkeit der Entscheide des BLV betreffend Chlorothalonil. Das Gericht hat entschieden, während des laufenden Beschwerdeverfahrens seien Publikationen und Weisungen zu unterlassen, in denen Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» und die Abbauprodukte als «relevant» bezeichnet werden. Bis zum gerichtlichen Hauptentscheid sieht die Situation neu so aus:

  • Für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser gilt kein Höchstwert mehr.
  • Amtlich erhobene Trinkwasserproben mit einer Konzentration von Chlorothalonil-Abbauprodukten von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter (> 0,1 μg/l) werden nicht mehr beanstandet.

Obwohl wir als Wasserversorger nun nicht mehr verpflichtet sind, unsere Wasserressourcen und das an die Bevölkerung abgegebene Trinkwasser auf Rückstände von Chlorothalonil zu untersuchen, werden wir dies selbstverständlich weiterhin tun. Uns ist bewusst, dass ein ohnehin schon sehr komplexes Thema nun noch schwerer nachvollziehbar wird. Der vorläufige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ändert deshalb auch nichts an unserer Einstellung zu dieser Frage: Wir dulden solche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in unserem Trinkwasser nicht. Die Thematik wird aktuell bleiben und wir werden unsere Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin transparent darüber informieren.