Meldewesen für Elektroinstallationen
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Für Sicherheit ab dem ersten Schritt.
Alle elektrischen Installationen im Versorgungsgebiet von Energie Wettingen unterliegen der Meldepflicht. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, geplante Arbeiten sowie abgeschlossene Installationen zu prüfen und zu dokumentieren.
Gemäss eidgenössischer Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen Netzbetreiber sicherstellen, dass alle angeschlossenen Installationen den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Installateure und Eigentümer sind verpflichtet, alle Arbeiten vorgängig zu melden und nach Abschluss einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.
Installationen: Meldepflicht und Ablauf
Sämtliche Installationsarbeiten sind uns vor Beginn der Arbeiten zu melden.
Bevor eine Installation, Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage durchgeführt wird, muss eine Installationsmeldung an Energie Wettingen erfolgen.
Diese Meldung enthält Angaben zur geplanten Arbeit, zum Objekt sowie zur verantwortlichen Fachperson.
Anfragen zur Vorabklärung von virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV) oder zu unserer vEigenstrom-I-Lösung können hier getätigt werden.
Mit vEigenstrom I können mehrere Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt zu einer Gemeinschaft verbunden werden – ähnlich wie bei einem virtuellen ZEV (vZEV), jedoch mit weniger Aufwand und mehr Komfort.
Sicherheitsnachweise (SiNa): Kontrolle und Nachvollziehbarkeit
Sicherheitsnachweise müssen in festgelegten Abständen erbracht werden.
Nach Beendigung der Arbeiten muss ein vollständiger Sicherheitsnachweis eingereicht werden.
Dieser belegt, dass die Installation geprüft wurde und allen technischen Vorschriften entspricht.
Um Schäden und Unfälle zu vermeiden, müssen auch bestehende elektrische Installationen regelmässig auf ihre Sicherheit kontrolliert werden. Die Überprüfung wird in einem Sicherheitsnachweis festgehalten.
Werkvorschriften und technische Bestimmungen
Regelung der technischen Bedingungen
Für alle Arbeiten im Netzgebiet von Energie Wettingen gelten spezifische technische Vorschriften. Diese regeln die technischen Bedingungen für den Anschluss von Verbraucher–, Energieerzeugungs- und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsverteilnetz von Energie Wettingen.
Rückerstattung des Netznutzungsentgelts
Seit dem 1. Januar 2026 können Betreiber bestimmter Speicher- und Umwandlungsanlagen die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen. Grundlage dafür ist Art. 14a Abs. 4 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).
Energie Wettingen erstattet auf Antrag das Netznutzungsentgelt für die Elektrizitätsmenge, die aus dem Stromnetz bezogen, gespeichert und anschliessend wieder in das Stromnetz zurückgespeist wird.
Die Rückerstattung gilt somit ausschliesslich für die nach der Speicherung wieder ins Netz eingespeiste Elektrizitätsmenge. Für Strom, der aus dem Netz bezogen, gespeichert und anschliessend selbst verbraucht wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Für die Rückerstattung ist ein Antrag bei Energie Wettingen erforderlich. Bitte füllen Sie dazu das nachfolgende Formular vollständig aus und reichen Sie dieses bei uns ein.